Biotin-forte-10.000µg-Tabletten
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Nahrungsergänzungsmittel mit hochdosiertem Biotin: 10.000 µg je Tablette,
1 Tablette täglich.
Auf einen Blick
- 10.000 µg Biotin pro Tablette, hochdosiert
- Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und Haut bei*
- Und zu einem normalen Energiestoffwechsel*
- Nur 1 Tablette täglich
- Hinweis: kann Laboruntersuchungen beeinflussen
Biotin, auch als Vitamin B7 oder Vitamin H bekannt, gehört zu den B-Vitaminen. Die Herbafit Biotin-forte-Tabletten liefern 10.000 µg Biotin je Tablette.
Was ist Biotin?
Biotin ist ein wasserlösliches B-Vitamin. Es ist im Volksmund auch als Schönheitsvitamin bekannt, da es zur Erhaltung normaler Haare und Haut beiträgt.
Natürliches Vorkommen
Biotin steckt unter anderem in Eigelb, Nüssen, Haferflocken und Hülsenfrüchten.
Wozu Biotin beiträgt
Biotin trägt zur Erhaltung normaler Haare und einer normalen Haut bei. Es trägt außerdem zu einem normalen Energiestoffwechsel, zu einer normalen Funktion des Nervensystems und zur normalen psychischen Funktion bei.*
Wichtig zur Anwendung
Hochdosiertes Biotin kann die Ergebnisse bestimmter Laboruntersuchungen beeinflussen. Informieren Sie in diesem Fall bitte Ihren Arzt oder das Labor über die Einnahme.
* Zugelassene Gesundheitsaussage gemäß Verordnung (EU) Nr. 432/2012. Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung und eine gesunde Lebensweise. Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren.
Zutaten: Füllstoff Mikrokristalline Cellulose, Biotin, Trennmittel Magnesiumstearat, Siliciumdioxid.
Verzehrsempfehlung: 1 x täglich 1 Tablette mit ausreichend Flüssigkeit schlucken.
Biotin kann Auswirkungen auf Laboruntersuchungen haben, bitte informieren Sie in diesem Fall Ihren Arzt.
Qualität und Herkunft
- Herstellung in Deutschland
- Hochdosiert mit 10.000 µg Biotin je Tablette
- Nur 1 Tablette täglich
| pro Tablette | % des empfohlenen Tagesbedarfs nach NRV** |
pro 100 g Tabletten |
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| Biotin | 10.000 µg | 20.000 | 5 g |
**NRV = Nährstoffbezugswert für die tägliche Zufuhr gemäß VO (EU) Nr. 1169/2011